Von KNA Am

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Bad Neuenahr, 15.1.15 (kath.ch) Homosexuelle Paare können sich künftig in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) trauen lassen. Die rund 210 Delegierten der Landessynode in Bad Neuenahr stimmten am Freitag mit grosser Mehrheit für eine entsprechende Änderung des Kirchengesetzes. Dabei gab es sechs Gegenstimmen und acht Enthaltungen. Die Trauung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft wird wie die Ehe in die Kirchenbücher eingetragen.

Die rheinische Landeskirche ist nach Hessen-Nassau bundesweit die zweite Landeskirche, die homosexuelle Lebenspartner mit Eheleuten kirchlich gleichstellt. In Braunschweig, Oldenburg und Hannover sind Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare möglich. Die katholischen Bischöfe lehnen Trauungen und Segnungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartner ab. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) plädiert für die Segnung homosexueller Paare.

Pfarrer dürfen aus Gewissensgründen ablehnen

Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen nach der Neuregelung die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare aus Gewissensgründen ablehnen. Dann aber hat die Gemeindeleitung die Aufgabe, mit Hilfe des Superintendenten für die Trauung in einer anderen Kirchengemeinde zu sorgen. Damit würdige die Synode das unterschiedliche Bibelverständnis zu diesem Thema, wie es hiess. Einige Delegierte bekundeten bei den Beratungen, dass sie die Trauung Homosexueller für unvereinbar mit der Bibel halten.

Lob kam von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Die rheinische Kirche habe «für eine hohe Zahl von gleichgeschlechtlichen Paaren die Harmonie zwischen Glaube, Liebe und Institution Kirche hergestellt.» (kna)