Rom, 23.1.16 (kath.ch) Kirchliche Eherichter müssen nach den Worten von Papst Franziskus stets die mögliche Glaubensschwäche von Brautleuten zum Zeitpunkt ihrer Heirat in Betracht ziehen.
Häufig seien sich die Partner im Moment der Eheschliessung der Pläne Gottes für ihr Leben nicht bewusst, sagte Franziskus am Freitag, 22. Januar, im Vatikan vor den Mitarbeitern der vor allem für Ehenichtigkeitsverfahren zuständigen Römischen Rota.
Deshalb müssten die Richter die Ausgangslage der Betreffenden bei jedem Annullierungsprozess sehr sorgfältig prüfen, mahnte der Papst. Zugleich bekräftigte Franziskus, eine rechtmässig geschlossene katholische Ehe bleibe unauflöslich. Die Kirche müsse aber auch denjenigen nahe sein, «die aus eigener Entscheidung oder durch unglückliche Lebensumstände in einem objektiven Stand des Irrtums leben». Auch ihnen gelte die Barmherzigkeit Jesu.
Der Papst erinnerte ausserdem daran, dass die Familiensynode in den vergangenen beiden Jahren noch einmal deutlich gemacht habe, dass es keine Verwirrung zwischen der klassischen Familie, wie sie von Gott gewollt sei, und anderen Formen von Beziehung geben dürfe, die zuweilen das Flüchtige und Vorübergehende in den Vordergrund stellten.
Kein Ideal für einige wenige
Die Familie, die auf der unauflöslichen, einenden und fruchtbaren Ehe aufbaue, gehöre zum Traum Gottes und seiner Kirche für das Heil der Menschen. Durch die Taufe habe jeder Christ die Möglichkeit, die Gnade von Ehe und Familie zu erleben. Sie sei kein Ideal für einige wenige.
Die Familien- und Ehepastoral steht nach seinen Worten vor grossen Herausforderungen und einer «pastoralen Dringlichkeit». Die aktuelle Situation sei sehr schwierig für Familien und ihre spirituellen Begleiter. Franziskus forderte insbesondere eine intensivere Vorbereitung auf die Ehe, etwa durch neue Formen des Ehekatechumenats. Dies war bereits bei den Familiensynoden 2014 und 2015 vielfach vorgeschlagen worden. (cic)